Prüferische Durchsicht von Finanzaufstellungen
Manchmal benötigen Banken zur Kreditvergabe zusätzliche Informationen, z.B. eine Cash-Flow-Rechnung, bestimmte Kennzahlen etc. Auch für diese Finanzaufstellungen bieten wir eine prüferische Durchsicht an und geben unser Prüfungsurteil als „Prüfungsvermerk“ gemäß IDW PS 490 ab.
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