Ein weites Feld, in dem es den Überblick braucht

Allgemeines Zivilrecht

Bei allem Drang und Willen zur Spezialisierung gilt es, den notwendigen Überblick über die Zusammenhänge zwischen den Rechtsgebieten nicht zu vergessen. Als Rechtsgebiet umfasst das Allgemeine Zivilrecht einen vielfältigen Anwendungsbereich. Wir beraten Sie individuell und einzelfallbezogen zu allen Fragen rund um das Zivilrecht, insbesondere zu

  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • Forderungsabwehr;
  • Mietrecht (Gewerberaummiete, einschließlich Mietverträge über Gewerberaum, inkl. Mieterhöhungsverlangen);
  • Pachtverträge (auch Unternehmenspachtverträge);
  • Leasing;
  • Maklerrecht;
  • Schenkungsabreden, Übertragung gegen Nießbrauch, Übertragung gegen Vorbehalt eines Wohnrechtes;
  • Eheverträge;
  • Patientenverfügungen (Vorsorgevollmacht).

Beispielsweise helfen wir Ihnen bei der Vertragsgestaltung und prüfen für Sie bestehende Verträge. Falls es zu streitigen Auseinandersetzungen kommt, kümmern wir uns um die außergerichtliche bzw. gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte. Als Fachanwälte für Steuerrecht haben wir hierbei stets auch den Blick auf die steuerlichen Folgen. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.

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