Ihre Pflicht ist unsere Kür

Finanzbuchhaltung

Buchführungspflichten für Ihr Unternehmen ergeben sich aus verschiedenen gesetzlichen Vorschriften wie z.B. § 141 AO oder § 238 HGB. Wir unterstützen Sie gern bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Nur eine sorgfältig bearbeitete und aussagekräftige Finanzbuchhaltung, die Ihnen bereits im laufenden Geschäftsjahr, vor Erstellung des Jahresabschlusses, zentrale Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens gibt, sollte die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen sein. Anhand aktueller Kennzahlen können Abweichungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig gegengesteuert werden. Wir beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und transparente Buchhaltung aufzubauen.

Ob Einnahmen-Überschuss-Rechner oder Bilanzierer, die Organisation des Rechnungswesens richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens. Falls Sie Ihre Finanzbuchführung nicht selbst im eigenen Hause durchführen möchten, übernehmen wir diese Aufgaben gern für Sie.  Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen der DATEV, die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Finanzbuchhaltung

Den Umfang der Leistungen legen wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen fest.

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