Weil es Sie teuer zu stehen kommen kann

Kaufrecht

Insbesondere der Kauf und Verkauf von Immobilien verlangt die eingehende Ermittlung und Prüfung von Risiken, die damit einhergehen. So stellt der Verkauf oder Kauf von Grundstücken und/oder Häusern oder Wohn- bzw. Teileigentum auch finanziell eine bedeutsame Entscheidung dar, mit der man sich auch über Jahre hinweg wohl fühlen muss. Dabei lässt sich das ein oder andere Risiko bereits während der Vereinbarung mit dem Käufer oder Verkäufer klären und ausräumen. Auch die steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen sind dabei stets im Blick zu behalten.

Wir unterstützen Sie gern bei der Vertragsprüfung, der Teilung von Immobilien nach dem WEG, der Erstellung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, der Vertragsgestaltung des Grundstückskaufvertrages und bringen dabei auch unsere steuerrechtliche Expertise ein. Kann ein Streit zwischen dem Käufer und dem Verkäufer doch einmal nicht außergerichtlich beigelegt werden, so führen wir auch in diesem Fall das Klageverfahren vor den Zivilgerichten für Sie oder begleiten Sie bei der Durchsetzung und Durchführung einer Teilungsversteigerung.

Dies gilt selbstverständlich auch, wenn Sie andere Sachen als Immobilien kaufen oder verkaufen wollen oder sich wegen einem Mangel und der Gewährleistung mit einem Verkäufer oder Käufer streiten. Auch dabei stehen wir Ihnen gern zur Seite.

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